Die kurzfristige Beschäftigung ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, welches vom Gesetzgeber ursprünglich für Saisonarbeit geschaffen wurde. Sie besitzt eine 100% rechtssichere Anstellung für Personal und Kunden. Viele Berufsgruppen unterliegen leider immer noch dem Irrglauben, dass die Arbeit auf Rechnung mit Gewerbeschein in Ihrer Branche keinerlei Probleme darstellt. Früher wurden beispielsweise alle Jobs als Messehostess über einen Gewerbeschein abgerechnet. Dies ist nun nicht mehr möglich, da diese Tätigkeit als „Scheinselbständigkeit“ eingestuft wurde. Auch wir von 1&2 Solutions rechnen in dem Fall über eine kurzfristige Anstellung, also über Lohnsteuer ab.